Reinluftsysteme

Rauchverbot: Stichtag ist der 1. August 2007

Einschneidend ist das Gesetz, das am 1. August 2007 in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Rauchverbot nicht nur in allen öffentlichen Gebäuden des Landes sondern auch in allen Gaststätten und Restaurants.

Ab diesem Stichtag gilt: Wer in den Räumen raucht muss entweder die Restauration verlassen oder zahlt ein Bußgeld zwischen 40 und 150 EURO, wenn sich ein Gast durch den Rauch belästigt fühlt und den Raucher „anzeigt“.

Rauchen ist nur noch dann erlaubt, wenn die Lokale über ein abgetrenntes Raucherzimmer verfügen. In solchen abgetrennten Raucherzimmern, die natürlich auch Türen haben, durch deren schmale Öffnungen der Rauch auch in andere Räume dringen kann, bietet sich als zusätzliche Möglichkeit zum Schutz von Nichtrauchern eines professionellen IQAir Luftreinigungssystems an: Die Türen des Raucherbereichs müssen ja auch immer wieder geöffnet werden.

Die Geräte mit Aktivkohlefilter und Vor- und HEPA Filtern nehmen nicht nur die Tabakgerüche auf, sondern filtern auch Rauchpartikel und andere partikelförmige Luftverunreinigungen aus der Raumluft.

Ein sinnvoller Zusatznutzen aber auch für die Raucher und für das Personal.

CASA Reinluftsysteme empfiehlt die Modelle IQAir HealthPro 250 und IQAir MultiGasGC.